Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma A. Nawrath Büromaschinen

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Basis aller unserer Angebote, Kaufverträge und Lieferungen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Entgegennahme von Lieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich . Der Käufer ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Diese Frist beginnt mit der telefonischen oder schriftlichen Bestellung und endet wenn die bestellte Ware innerhalb dieser Frist geliefert wird, oder eine Ablehnung dieser Bestellung erfolgt.

3. Preis und Zahlung

Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager der Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer und eventuell anfallende Kosten für Porto und Verpackung hinzu. Sofern keine abweichende Vereinbarung vorliegt, ist die Zahlung in voller Höhe ohne Abzug direkt an den Verkäufer z leisten. Die Aufrechnung gegen etwaiger vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Lieferverhältnis beruht.

4. Lieferzeit und Verzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls eine Lieferfrist und ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.

Der Käufer kann 14 Tage nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann der Käufer vom Verkäufer Verzugsschaden nur verlangen, wenn diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Im Falle eines Verzuges kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen unter Hinweis darauf setzen, das er danach die Abnahme der Ware ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Kauf zurück treten.

Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit dem Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.

Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder unverschuldete, erhebliche Betriebsstörungen verschieben die vereinbarten Termine und fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Lieferstörungen.

5. Verzug des Käufers

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert, oder vorher ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurück treten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeversuch kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein Schaden endstanden ist. Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf unsere jeweils älteren Forderungen anzurechnen.

Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % p. a. über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7. Gefahrenübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferung auf Abruf kann der Verkäufer spätestens 3 Monate nach Vertragsabschluß die Abnahme verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Bei Lieferung an Dritte hat der Käufer den Empfänger hierüber zu informieren. Jeder Standortwechsel sowie der Verlust oder Untergang der Ware ist dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte, sowie seine Veränderung zulässig. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Ware, hat der Käufer dem Verkäufer sofort eine schriftliche Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen und den Dritten unverzüglich auf en Eigentumsvorbehalt der Ware hinzuweisen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer an einen Dritten ist der Käufer seinerseits verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers zu vereinbaren. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Ware tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die neue Sache, bzw. die daraus entstandene Forderung.

Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder der Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit diese nicht von Dritten eingezogen werden können. Bei vertragswidrigem Verhaltendes Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetzt anwendbar ist.

9. Gewährleistung

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung oder Abholung zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mängel uns spätestens innerhalb zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt. Kaufleute haben alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen spätestens binnen 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware und zudem unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen zu geben.

Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Die vorstehenden Gewährleistungsfristen gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Entsprechend gelten sie bei offensichtlich mangelhaft oder in sonstiger Weise mangelhaft durchgeführten Montagearbeiten.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten selbst zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das die Kaufsache nach einem anderen Ort, als den Erfüllungsort verbracht wurde.

Schlägt die Mängelbeseitigung mehrfach fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Zugesichert sind nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen im Verhältnis zu Kaufleuten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden Angestellten, im übrigen auch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf typische und vorhersehbare Schäden. Der Käufer ist ferner verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers in Nützen.

Gerichtsstand ist für beide Seiten Bad Segeberg.

11. Abweichende Vereinbarungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform um Vertragsbestandteil zu werden.

Unsere Partner

Wir beliefern unsere Kunden ausschließlich mit hoher Qualität namenhafter Hersteller.